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Rentenantrag, Witwen-,Halb- oder Vollwaisenrente
Wir kümmern uns um Alles!

  • Wer hat Anspruch auf Witwenrente?
    Anspruch auf eine Witwenrente haben Sie, wenn Ihr Ehepartner verstorben ist.

     

  • Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Witwenrente?
    Ob Sie Anspruch auf eine Witwenrente haben hängt davon ab, wie alt Sie sind, ob Sie Kinder erziehen oder erwerbsgemindert sind. Diese Kriterien bestimmen darüber, ob Sie Anspruch auf eine große oder kleine Witwenrente haben.

     

  • Bekomme ich die Witwenrente automatisch oder muss ich Sie beantragen?
    Nach dem Tod Ihres Partners oder Ihrer Partnerin kommt der Rentenversicherungsträger nicht automatisch auf Sie zu. Sie müssen selbst einen Antrag auf Witwenrente stellen.

  • Wo muss ich den Antrag auf Witwenrente stellen?
    Beantragen müssen Sie die Witwenrente bei dem Rentenversicherungsträger, bei dem ihr verstorbener Partner versichert war. Wenn Ihr Partner bei der Deutschen Rentenversicherung versichert war, wenden Sie sich an diese.

  • Bekomme ich die Witwenrente auch rückwirkend gezahlt?
    Ja. Auch wenn Sie den Antrag auf Witwenrente erst einige Zeit nach dem Tod ihres Partners stellen, haben Sie rückwirkend Anspruch auf eine Witwenrente.

  • Wie stelle ich den Antrag auf Witwenrente?
    Sie erteilen uns eine Vollmacht und gern übernehmen wir bei Problemen das Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter in Deutschland. Zudem unterstützen wir Sie, sollten Sie mit einem Schreiben der Rentenversicherung aus Deutschland nicht zurecht kommen. 

  • Unser Service für Sie
    Für das vereinbarte Honorar zahlen Sie eine kleine Anzahlung
    und erst nach erfolgter Zusage und Renten-Überweisung erfolgt unsere Abschlussrechnung! 

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